Fallstricke auf dem Weg zur Restschuldbefreiung
Für das angestrebte Ziel der Restschuldbefreiung reicht es nicht, einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen und 3, 5 oder 6 Jahre der Wohlverhaltensperiode mit der entsprechenden Gehaltsabtretung an den Treuhänder durchzustehen, um dann die Restschuldbefreiung für alle bestehenden Schulden zu erlangen. Wichtig ist auch das persönliche Verhalten des Antragstellers vor, während und nach dem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Wichtigkeit des persönlichen Verhal