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FAQ – Fragen & Antworten
FAQ – Häufige Fragen und Antworten
> Beginn, Ablauf, Ratenzahlungen
Was ist eine Finanzsanierung?
Bei einer Finanzsanierung handelt es sich um eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.
Hierbei wird mit den Gläubigern mit einer für Sie zahlbaren Rate eine Einigung getroffen, wobei die Gesamtschuldsumme ebenfalls minimiert werden kann.
Wann ist ein außergerichtlicher Vergleich sinnvoll?
Das Einkommen ist höher als die aktuelle Pfändungsfreigrenze.
Sie können sich eine monatliche Ratenzahlung leisten, die für Ihre Gesamtsituation angemessen ist.
Sie haben weniger als 20 Gläubiger (Stellen mit Schulden).
Gibt es die Möglichkeit den Zahlungsbeginn zu verschieben?
Die Möglichkeit die Ratenzahlung zu verschieben besteht, jedoch sollten Sie wissen, dass ein späterer Startzeitpunkt Ihre Situation verschlimmern kann. Wenn Sie die Zahlung an Plan-Finanz24 nicht wie vereinbart aufnehmen, sollten Sie Ihre Gläubiger in dieser Zeit weiter bedienen.
Was hat es mit der monatlichen Rate an die Firma Plan-Finanz 24 GmbH auf sich?
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Betrag, den Sie bequem monatlich zur Schuldentilgung aufbringen können. Zahlungen an die Gläubiger, die reguliert werden sollen, erfolgen in der Regel nicht mehr, da die Gläubiger ansonsten nicht in Verhandlungen treten. Nach der Einigung mit den Gläubigern steht fest, wie sich der monatliche Betrag auf die einzelnen Gläubiger verteilt und wie lange diese Beträge zu zahlen sind.
Sind meine Unterlagen vollständig?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, mit angeforderten Unterlagen, die wir zur weiteren Bearbeitung benötigen.
Sollten hier noch Unterlagen fehlen, kommen wir diesbezüglich, sowie für das weitere Vorgehen auf Sie zu.
Ich habe im Erstgespräch oder beim Abschicken des Vertrages Gläubiger vergessen oder habe noch nicht alle Daten zusammen, was kann ich tun?
Wenn Sie einen Gläubiger vergessen haben, können Sie diesen nachreichen.
Sollten es mehrere Gläubiger sein, lassen Sie uns eine Auflistung der Gläubiger und den offenen Betrag per E-Mail an service@plan-finanz24.de zukommen oder laden Sie diese im Kundenportal hoch.
Gerne können Sie auch zu den fehlenden Gläubigern eine Unterlage/Schreiben im Kundenportal hochladen, damit wir diese mit aufnehmen.
Sollte sich ebenfalls etwas an Ihren Haushaltsdaten ändern oder Sie haben nicht alle Daten zusammen, können Sie auch hier die Daten nachreichen.
Kontopfändung
Rufen Sie uns gerne an, damit wir über das weitere Vorgehen sprechen können und um eine Lösung zu finden.
Nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses besteht eine 4-wöchige Schuldnerschutzfrist.
In dieser Zeit wird die Bank kein Geld an die Gläubiger überweisen, selbst wenn das Guthaben ausreicht.
Der Schuldner muss vom Gläubiger mind. 1 Woche vorher gewarnt werden.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Konto durch die Änderung in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) zu schützen.
Nach Begleichung der Schulden wird das Konto innerhalb von 3-4 Tagen von der Bank wieder freigegeben.
Lohnpfändung/Lohnabtretung
Rufen Sie uns gerne an, damit wir über das weitere Vorgehen sprechen können.
Gläubiger haben neben dem Weg der Zwangsvollstreckung eine einfache Möglichkeit, auf das pfändbare Einkommen des Schuldners zuzugreifen: die Lohnabtretung.
Die Lohnabtretung ist dabei eins der häufigsten Sicherungen in der Bankenpraxis, wird aber auch z.B. von Inkassounternehmen genutzt. Fast jeder Verbraucherkredit enthält inzwischen eine solche Vereinbarung im Vertrag.
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, kann der Gläubiger vom Arbeitgeber direkt den pfändbaren Teil des Lohnes verlangen und muss dazu weder einen Vollstreckungstitel noch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.
Wann endet die Lohnpfändung?
Eine Lohnpfändung kann beendet werden, wenn die Forderung des Gläubigers beglichen ist oder der Gläubiger verhandlungsbereit ist und eine Lohnabtretung ruhend stellt.
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Pfändung gegenstandslos, dazu muss der Arbeitgeber eine kurze Mitteilung an den Gläubiger leisten
Wie bin ich vor einer Lohnpfändung geschützt?
Eine Lohnpfändung kann nicht durchgeführt werden, wenn der Arbeitgeber dies im Arbeitsvertrag bereits ausgeschlossen hat.
Ebenfalls geschützt vor einer Lohnpfändung sind Sie, wenn das gesetzliche Netto unter dem Pfändungsbetrag liegt (sehen Sie dazu die Pfändungstabelle).
Der jeweilige Freibetrag erhöht sich durch Unterhaltspflichten.
Mein Konto wurde gekündigt, stellt das ein Problem da?
Auch in dieser Situation können wir Ihnen weiterhelfen.
Ihr gekündigtes Konto mit einem Dispo kann mit in die Finanzsanierung aufgenommen werden, wenn Sie ein neues Gehaltskonto eröffnen.
Rufen Sie uns gerne an, um Genaueres zu besprechen.