Wie lange ein Schufa-Eintrag bestehen bleibt ist gesetzlich geregelt.
Hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen, die Sie beachten sollten. Außerdem ist es ratsam, dass Sie Ihre Einträge regelmäßig kontrollieren. Die genauen Fristen finden Sie in § 35 BDSG.
Eine offene Forderung unter 2.000 Euro wird bei Verzug eingetragen. Solange diese Summe innerhalb von 6 Wochen beglichen wird, können Sie den Eintrag sofort löschen lassen.
Ein Kredit bleibt nach der vollständigen Abzahlung noch 3 Jahre weiter bestehen, Stichtag ist der 31.12 des Jahres.
Negative Schufa Einträge durch nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten werden nach 3 Jahren gelöscht, sobald Sie der Forderung nachgekommen sind.
Was viele nicht wissen: Nach § 34 BDSG haben Sie die Möglichkeit einmal jährlich eine kostenlose Schufa-Auskunft bei der Schufa anzufordern.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Einträge löschen können! Wenden Sie sich dazu direkt an die Schufa.
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