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5. Wann kann ich in die Insolvenz

Aktualisiert: 27. Feb. 2021


Unterschied Regelinsolvenz bzw. Privatinsolvenz

Bei einer Insolvenz handelt es sich entweder um eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz. Voraussetzung ist in der Regel die Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung.

Die Regelinsolvenz – für wirtschaftlich selbstständige Personen

Selbstständige (Einzelunternehmer oder Freiberufler) sowie Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können das Regelinsolvenzverfahren beantragen.

Außerdem können unter bestimmen Voraussetzungen auch ehemals Selbständige Regelinsolvenz beantragen, wenn:

• sie mehr als 19 Gläubiger haben

• Verbindlichkeiten durch Angestellte haben (z.B. offene Löhne, Lohnsteuer o.Ä.).

Für alle anderen ehemals Selbstständigen gilt die Privatinsolvenz.


Die Kosten einer Regelinsolvenz beinhalten die Gerichtskosten, Kosten des Insolvenzverwalters und die Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt.

Aufgrund der hohen Komplexität und um unnötige Fehler im Vorfeld zu vermeiden, empfehlen wir ein Beratungsgespräch mit einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Fachanwalt.

Hier können Sie auf unser Netz aus Partneranwälten zurückgreifen, sprechen Sie uns gerne an.


Die Privatinsolvenz

Für Verbraucher (natürliche Personen) besteht die Möglichkeit eine Verbraucher- oder auch Privatinsolvenz zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen.


Möchten Sie in die private Insolvenz, so muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durchgeführt werden. Dieser Schuldenbereinigungsversuch ist die Voraussetzung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ebenso darf dieser Einigungsversuch nicht selbst durchgeführt werden, sondern muss von einer öffentlichen Beratungsstelle, einem Rechtsanwalt oder einer privaten Schuldnerberatung durchgeführt und bescheinigt werden. Hier finden Sie mehr zu dem Thema.


Update: Durch eine Gesetzesänderung beträgt die Zeit für die Privatinsolvenz 3 Jahre. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen hier zusammengefasst .

Außerdem möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es beim Antrag auf Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz einiges zu beachten gibt. Sprechen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich hier bei der Verbraucherzentrale umfassend.

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