Solchen Menschen helfen die Schuldnerberater in den Schuldenberatungsstellen.
Es gibt 3 Arten von Schuldnerberatungsstellen. Einmal handelt es sich um die öffentlichen (staatlichen) Schuldnerberatungsstellen wie z.B. Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt usw.
Es gibt private Schuldnerberatungsstellen und es gibt Rechtsanwälte, die ebenfalls bereit sind, Schuldnern zu helfen. Diese 3 Arten stehen in einer Konkurrenzsituation zueinander. Alle haben ihre Vor- und Nachteile. Die Gründlichkeit, der Umfang der Tätigkeit der Beratungsstelle sowie die Qualität der Beratung sind sehr unterschiedlich.
Der Vorteil der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ist die Kostenfreiheit. Voraussetzung für die Kostenfreiheit ist allerdings ein sehr geringes Einkommen des Schuldners. Nur in diesem Fall erhalten die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ihre Kosten von der Staatskasse erstattet.
Der große Nachteil der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen liegt darin, dass sie völlig überlaufen sind. Die Wartezeiten sind zum Teil länger als 6 Monate. Da sie völlig überlaufen sind, stellt sich auch die Frage nach der Gründlichkeit und der Qualität der Beratung im Einzelfall.
Der Vorteil der Schuldnerberatung durch Rechtsanwälte liegt in der Qualität und in dem sofortigen Beginn der Bearbeitung. Der Nachteil hängt allerdings unmittelbar mit den Vorteilen zusammen. Zumeist werden die Rechtsanwälte nur dann tätig, wenn ein entsprechend hoher Kostenvorschuss gezahlt wird. Diesen Kostenvorschuss aufzubringen, wird jedem in finanzieller Not befindlichen Menschen schwer fallen.
Der Vorteil einer privaten Schuldnerberatung liegt in der Regel in der sehr intensiven Betreuung des Schuldners. Weitere Vorteile haben wir in einem weiteren Beitrag zusammengefasst.
Der Nachteil aller 3 Arten von Schuldnerberatungsstellen ist organisationsbedingt in der Kürze der Zeit zu sehen, in der die Schuldner beraten werden können. Die Schuldnerberatungsstellen benötigen sämtliche, die finanziellen Verhältnisse des Schuldners betreffenden Unterlagen. Diese muss der Schuldner bei sich zuhause zuvor selbst heraussuchen bzw. beschaffen und ordnen. Fehlt eine solche Unterlage muss diese nachgereicht werden bzw. ein neuer Termin vereinbart werden, was weitere Umstände und Zeitverlust bedeutet.
Der Schuldner muss in der Kürze der Zeit im Termin versuchen, seine Situation möglichst umfassend dem Berater schildern. Wenn ihm das nicht gelingt, kann die Beratung nur unvollständig sein und es bedarf u.U. weiterer Termine.

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