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Kontopfändung: Was tun? – Wie Schuldner trotzdem an ihr Geld kommen

Pfändung vom Konto: Schnelles Handeln ist gefragt

 

Wenn eine Kontopfändung droht, sollten Sie schnell handeln, weil sie anderenfalls nicht mehr über ihr gesamtes Bankguthaben verfügen können. Doch was genau passiert bei einer Kontopfändung? Ein Gläubiger lässt das Konto seines Schuldners sperren und das darauf befindliche Guthaben sowie alle Zahlungseingänge pfänden, sodass der Schuldner in seiner Möglichkeit, das Konto zu nutzen, eingeschränkt ist. Dies kann dazu führen, dass Überweisungen oder Lastschriften nicht mehr ausgeführt werden können und somit auch Zahlungsrückstände bei dem Vermieter, Telefonanbieter oder Energieversorger oder anderen Institutionen entstehen. Spätestens jetzt wird die Situation prekär. Normalerweise wird jede Kontopfändung bei der SCHUFA gespeichert, was sich wiederum negativ auf die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Schuldners auswirkt. Er hat also Schwierigkeiten neue oder wichtige Verträge abzuschließen.

 

Hilfe mein Konto wurde gepfändet: Wie komme ich an mein Geld?

 

Jedes Mal, wenn ein Gläubiger das Bankkonto eines Schuldners pfändet, verliert der Schuldner die Möglichkeit, über sein Bankkonto und alle eingehenden Zahlungen zu verfügen, bis die Schuld beglichen ist. Bei einer Kontosperrung übernimmt der Gläubiger die Kontrolle über das Konto des Schuldners und alle darauf befindlichen Guthaben und sperrt Abhebungen oder Überweisungen. Im Gegenzug überweist die Bank das Geld an den Gläubiger. Die Folgen für den Schuldner sind mitunter unangenehm, wenn z. B. die Miete nicht mehr gezahlt werden kann.


Wussten Sie schon:

Achtung! Der Gesetzgeber sieht bei der Kontopfändung einen Pfändungsschutz vor, dieser greift jedoch nicht automatisch, der Betroffene muss selbst handeln und ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Ansonsten überweist die Bank das gesamte Guthaben an den Gläubiger, die Bank unterscheidet auch nicht nach der Herkunft des Geldes, sodass sogar Sozialleistungen und Kindergeld von der Kontopfändung betroffen sein können.

 

Wer darf ein Konto pfänden? Nur Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel sind dazu befugt.

 

Das Gesetz regelt sehr detailliert das Verfahren, wie ein Konto von einem Gläubiger gepfändet werden kann. Zunächst muss ein Vollstreckungstitel vorliegen, etwa ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Der Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung. Nach Erlangung dieses Titels wendet sich der Gläubiger an das Vollstreckungsgericht und stellt einen Antrag auf Erteilung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für die Kontopfändung. Der Gerichtsvollzieher übergibt den Auftrag an die Bank, wenn der Gläubiger dies beantragt. Die Bank wird ihren Kunden nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses über die Kontopfändung informieren. Jetzt ist es wichtig, zu handeln und bei der Bank die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto zu beantragen.

 

Sofort Kontopfändungsschutz (P-Konto) einrichten


Die Bank muss den gepfändeten Betrag innerhalb von vier Wochen aus dem Guthaben oder einem Dispo überweisen, somit bleibt Ihnen etwas Zeit zu handeln. Das P-Konto hilft Ihnen Ihr Guthaben zu schützen, somit können Sie weiterhin über einen Teil Ihres Guthabens frei verfügen. Liegt bereits ein Pfändungsbeschluss bei der Bank vor, muss die Bank Ihr Konto bei Einreichung des Antrags innerhalb von vier Werktagen in ein P-Konto umwandeln.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Konto ohne bestehende Kontopfändung in ein P-Konto umzuwandeln, jeder Bankkunde hat einen gesetzlichen Anspruch gemäß § 850k Absatz 7 Satz 2 ZPO, allerdings sollten Sie bedenken, dass die Führung eines P-Kontos an die SCHUFA gemeldet wird.

Wie hoch Ihr Freibetrag ist, hängt vom Nettoeinkommen und der Anzahl an unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt ab. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 1.410 Euro monatlich. (Stand 01.07.2023) Den genauen Betrag erfahren Sie z.B. hier.

 

Welche Voraussetzungen gelten? Entstehen Extrakosten?

 

Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, sobald eine Kontopfändung vorliegt.

Ein P-Konto wird auf Guthabenbasis geführt, der Inhaber kann also keinen Dispositionskredit (mehr) in Anspruch nehmen.

Das P-Konto ist ein Einzelkonto, jeder darf maximal ein Pfändungsschutzkonto besitzen, auch wenn mehrere Bankkonten bestehen. Der Bankkunde muss beim Antrag gegenüber seiner Bank schriftlich versichern, dass er nur ein P-Konto beantragt.

 

Wussten Sie schon:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein P-Konto nicht mehr kosten darf als ein reguläres Girokonto bei der eigenen Hausbank. Auch alle Leistungen werden übertragen – etwa die Bankarten oder Online-Banking.

 

 

Bin ich jetzt sicher?

 

Trotz eines P-Kontos kann es zu einer Kontopfändung kommen. Gepfändet werden nur Guthaben, die den geschützten Freibetrag übersteigen. Das P-Konto blockiert die Pfändung nicht vollständig. Wenn Sie von Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern unterstützt werden oder Sozialleistungen erhalten, müssen Sie den geschützten Freibetrag für das Pfändungsschutzkonto bis zum Fälligkeitstermin erhöhen, sprechen Sie uns gerne an. Dies geschieht nicht automatisch, Sie müssen aktiv handeln. Liegt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag, können Sie beim Vollstreckungsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erhöhung stellen.

 

Um eine Kontopfändung aufzuheben, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit sich mit den Gläubigern zu einigen, denn grundsätzlich kann nur der Gläubiger die Pfändung aufheben oder ruhen lassen.


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