Verkürzung der Dauer von Privatinsolvenzen durch EU
In mehreren Zeitungen war zu lesen, dass die EU die Mitgliedsländer verpflichten will, ihre Gesetze so zu ändern, dass ein gerichtliches Privatinsolvenzverfahren weniger als 3 Jahre dauert. Wie die aktuelle Regelung zum Privatinsolvenzverfahren aussieht lesen Sie hier. Die Dauer der Wohlverhaltensperiode in einem Privatinsolvenzverfahren wurde bereits 2013 verkürzt. Danach betrug die Regellaufzeit der Wohlverhaltensperiode 6 Jahre. Sie verkürzte sich auf 3 Jahre, wenn in dies