Unser Mitarbeiter berechnet mit Ihnen zusammen, welchen Betrag Sie bequem monatlich zur Schuldentilgung aufbringen können. Dazu werden Ihre monatlichen Einnahmen zusammengerechnet und dem Betrag gegenübergestellt, den Sie im Monat unbedingt benötigen. Hierzu gehören auch die Lebenshaltungskosten.
Der zu zahlende Betrag wird zumeist etwas höher sein als der pfändbare Betrag.
Diesen Betrag zahlen Sie an uns. Wir verwalten den Betrag, bis es zur Einigung mit den Gläubigern kommt. Zahlungen an die Gläubiger, mit denen reguliert werden soll, erfolgen nicht mehr, da die Gläubiger ansonsten nicht in Verhandlungen treten.
Nach der Einigung mit den Gläubigern steht fest, wie sich der monatliche Betrag auf die einzelnen Gläubiger verteilt und wie lange diese Beträge zu zahlen sind.
Die Raten bis zur Einigung mit den Gläubigern dienen zur Zahlung unserer Gebühren sowie der Rechtsanwaltskosten. Sie können auch dazu dienen, Gläubiger mit geringeren Forderungen eine Einmalzahlung von vielleicht 30% oder 40 % anzubieten. Unter den Gläubigern können sich auch Gläubiger befinden, die nur eine geringe Forderung haben. Diese würden bei einer Verteilung nach Insolvenzquote lediglich wenige Cent monatlich erhalten, so dass sie allein aus diesem Grund den Vergleich ablehnen.
Diese Gläubiger sind aber bereit sich mit einer Einmalzahlung in geringer Höhe zufrieden zu geben. Auch dieses Eingehen auf die Besonderheiten von Gläubigern ist bei uns im Unterschied zu anderen Schuldnerberatungstellen möglich.
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